Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl denn 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl denn 6 kW, jedes mal mit nicht etliche wie alle zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 kilometer pro https://fahrenlernenkaiserslauter90999.dailyhitblog.com/37809568/copyright-machen-kaiserslautern-can-be-spaß-für-jedermann